Per 01.01.2023 tritt das revidierte Obligationenrecht (OR) in Kraft. Was sind die wichtigsten Änderungen? Neu kann das Aktienkapital auf einer Fremdwährung lauten, sofern dies die gängige Währung ist.
Auch ist es so, dass der Mindestnennwert von CHF 0.01 je Aktie aufgehoben wird und der Nennwert neu nur noch einen Wert grösser als Null haben muss. Auch wird ab dem 01.01.2023 möglich sein – aufgrund eines vom Verwaltungsrat erstellten Zwischenabschlusses – eine Zwischendividende (Interimsdividende) ausschütten.
Das bisher geltende Aktienrecht enthält keine gesetzliche Grundlage für die Ausschüttung einer Zwischendividende. Grundsätzlich muss der Zwischenabschluss durch die Revisionsstelle geprüft werden, jedoch ist unter gewissen Umständen eine Prüfung nicht erforderlich. Auch ist es so, dass die Zuweisung in die gesetzliche Gewinnreserven sich ändern wird und weniger kompliziert wird.
Mit dem neuen Aktienrecht werden noch weitere Gesetze revidiert, auf die wir hier nicht weiter eingehen.